Nachweise und Quellenangaben

I. Leitenscheidungen des EuGH

I. a. Leitenscheidung des EuGH zu Kontrollstellen RL 95/46/EG (jetzt Art. 51 DSGVO Aufsichtsbehörden) 

EuGH Rechtssache C-362/14 (Schrems), Urteil vom 6. Oktober 2015:
Befugnisse der nationalen Kontrollstellen, Link: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=169195&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=823249 

EuGH Rechtssache C-210/16 (Fanpages Facebook), Urteil vom 5. Juni 2018:
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher, Anwendbares nationales Recht, Nationale Kontrollstellen, Einwirkungsbefugnisse dieser Stellen; Link:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=202543&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

EuGH Rechtssache C-230/14, Urteil vom 1. Oktober 2015:
Bestimmung des anzuwendenden Rechts und der zuständigen Kontrollstelle, Ausübung der Befugnisse der Kontrollstelle, Sanktionsbefugnis, Link:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168944&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=823301

EuGH Rechtssache C-288/12, Urteil vom 8. April 2014:
Nationale Kontrollstellen, Unabhängigkeit:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=150641&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=823428 

EuGH Rechtssache C-614/10, Urteil vom 16. Oktober 2012:
Nationale Kontrollstelle, Unabhängigkeit, Kontrollstelle und Bundeskanzleramt, Persönliche und organisatorische Bindungen; Link:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=128563&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

EuGH Rechtssache C-518/07, Urteil vom 9. März 2010:
Nationale Kontrollstellen, Unabhängigkeit, Behördliche Aufsicht über diese Stellen
Kommission gegen Deutschland; Link:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=79752&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=822543

Alte Richtlinie 95/46/EG (Vorgängerregelung DSGVO); Link:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31995L0046&from=DE

Siehe Artikel 28 Kontrollstelle Anmerkung: jetzt Aufsichtsbehörden Art. 51 DSGVO

Weder die RL 95/46/EG noch die DSGVO kannten bzw. kennen Kontrollstellen bzw. Aufsichtbehörden mit "eingeschränkten sachlichen Zuständigkeiten" für den Geltungsbereich/Anwendungsbereich der RL 95/46/EG oder jetzt der DSGVO. 

Der Beitragsservice (GEZ) Bspw. hat/ ist (s)eine eigene "Aufsichtsbehörde". Man prüft sich also selbst. Die "Staatsferne" von Aufsichtsbehörden Art. 51 DSGVO kennt die DSGVO nicht. Quelle der Zusammenstellung der Links mit Anmerkungen: https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27757.15

I. b. Leitentscheidung des EuGH zur Datenverarbeitung/ übermittlung:

Werden personenbezogene Daten zwecks Verarbeitung zwischen zwei Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats übermittelt, müssen die betroffenen Personen zuvor davon unterrichtet werden. Pressemitteilung: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150110de.pdf

 

II. Jugendamt und Mitwirkung > Datenübermittlung

1. 25.08.2004 Stellungnahme Struck/Wiesner zu § 17 Abs. 3 SGB VIII: Die Weitergabe der im Rahmen der Beratung gewonnen Daten an das Familiengericht ist ohne die Einwilligung des Betroffenen unzulässig. Quelle: WM (https://www.wilfriedmeissner.de/dokumente/fuer-gericht/) Entnommen am: 1.3.2019

Weitere Einzelangaben unter: https://www.wilfriedmeissner.de/gesetze-und-entscheidungen/zitate-literatur-zu-schweigepflicht-nach-beratungsgespraechen-entspr-17-sgb-viii-und-im-rahmen-der-mitwirkung-nach-50-sgb-viii-sowie-zu-den-aufgaben-des-ja-in-diesem-zusammenhang-auswahl.html Entnommen am: 1.3.2019

 

2. 07.09.2004 Stellungnahme des Prof. Peter-Christian Kunkel: Die Übersendung von Gutachten durch das Gericht an das Jugendamt ohne Einwilligung der Betroffenen ist eine Verletzung des Datengeheimnisses.  Quelle: WM (https://www.wilfriedmeissner.de/dokumente/fuer-gericht/) Entnommen am: 1.3.2019

 

3. 29.11.2005 Stellungnahme des Bay. Landesdatenschutzbeauftragten zur öffentlichen Falschdarstellung des Landesjugendamtes zur Datenübermittlung an Jugendämter in familiengerichtlichen Verfahren in seiner Broschüre "Trennung und Scheidung" Quelle: WM (https://www.wilfriedmeissner.de/dokumente/fuer-gericht/) Entnommen am: 1.3.2019

 

4. 2006 Proksch in Frankfurter Kommentar zum SGB VIII 6. Aufl. 2006 zu § 17 Abs. 3 SGB VIII Die Übermittlung von Parteischreiben und Gutachten an das Jugendamt im Rahmen der gerichtlichen Mitwirkung ist unzulässig. Quelle: https://www.wilfriedmeissner.de/dokumente/fuer-gericht/ Entnommen am: 1.3.2019

 

5. 22.04.2009 Städtischer Datenschutzbeauftragter einer Süddeutschen Stadt Eine Weitergabe von Schriftsätzen oder Gutachten im Rahmen dieser Mitteilungspflicht wäre nach § 624 Abs. 4 ZPO unzulässig und eine Speicherung dieser Daten durch die Jugendämter nach § 63 SGB VIII nicht erlaubt. Quelle: http://www.bss-by.de/Zersetzung_/zersetzung_.html Entnommen am: 1.3.2019

 

6. 2009 Auszug aus Hausner Kommentar SGB VIII zu § 50 SGB zur Mitwirkung in Familiengerichtlichen Verfahren Quelle: http://www.bss-by.de/docs/Hausner2009_Auszug.pdf Entnommen am: 1.3.2019

 

7. 13.09.2009 Für unser Land für unsere Landeskinder 2 Quelle: http://www.bss-by.de/Zersetzung_/Fur_die_Landeskinder/fur_die_landeskinder.html Entnommen am: 1.3.2019

 

8. 20.02.2018 Thüringer Landtag bestätigt: §162 FamFG ist keine Befugnis zur Übermittlung von Daten an das Jugendamt Seite 2 Und: Der Datenschutzbeauftragte vom Thüringer Oberlandesgericht bestätigt die festgestellten Tatsachen vom Landtag Quelle: WM Zusendung per Mail am

 

9. 25.07.2018 Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz zur Datenübermittlung bei Mitwirkung und bei der formellen Beteiligung des Jugendamtes. Quelle: WM

 

10. Urteil: (Volltextveröffentlichung) Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken vom 21.02.2013 Az.: 6 U 21/12 Schadensersatz gegen das Jugendamt wegen unzulässiger Datenverarbeitung und Verweigerung der Datenlöschung. Leitsatz zum Datenschutz:

"§ 62 Abs. 3 Ziffer 1 SGB VIII stellt für die Mitwirkung des Jugendamts in familiengerichtlichen Verfahren, in denen es nicht um Schutz vor Kindeswohlgefährdung geht, keine Rechtsgrundlage zur Erhebung von Daten ohne Einwilligung des Betroffenen dar; [...] § 50 Abs. 1 SGB VIII regelt hinsichtlich der Mitwirkung des Jugendamts in familiengerichtlichen Verfahren eine institutionelle Aufgabe des Jugendamts im Sinne von § 2 Abs.3 Ziffer 6 SGB VIII und stellt keine Rechtsgrundlage i. S. v. § 62 Abs. 3 SGB VIII Ziffer zur Erhebung von Daten ohne Einwilligung des Betroffenen dar. Der genannten Aufgabe des Jugendamts liegt kein gegenüber der informationellen Selbstbestimmung des Betroffenen höherrangiges Rechtsgut zugrunde (vgl. Maas/Törnig a. a. O.) Dokumentquelle: der Kläger, Bernd Rieder


11. Flugblatt zu Problemen des Daten- bzw. Vertrauensschutzes in deutschen Sorgerechtsverfahren Autor: Wilfried Meißner Quelle: http://www.vaeter-aktuell.de/infomaterial/Flugblatt_Datenschutz_in_Sorgerechtsverfahren_2007.pdf

III. Begutachtungen

folgt...

III.b. Videographie bei Begutachtungen

1. Videographie und Tonaufzeichnungen für den Patienten in der forensichen Psychiatrie und Psychologie höchste Transparenz für den Patienten. Ein Aufruf an Psychiater und Psychologen in der Forensik und Begutachtung mit Fragenbogen für die eigenen Untersucher. Von: Wilfried Meißner Orginal und Quelle hier: https://www.wilfriedmeissner.de/pdf/Transparenzinitiative_2005.pdf

2. Einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten ist bei einem Untersuchungstermin bzw. Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht zu gestatten (Anschluss an OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547). OLG Hamm Beschluss vom 03.02.2015 - 14 UF 135/14 Quelle: openJur 2015, 4446

3. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit hat mit seinem Schreiben vom 05.03.2018 keine datenschutzrechtlichen Einwände gegen eine Videographie bei der psychiatrischen / psychologischen Begutachtung Quelle: Wilfried Meißner

4. Videographie: Des Teufels Weihwasser für die forensischen Psychiaterin Quelle : https://kirchheim2014heimstetten.wordpress.com/category/psychiatrie/

Sonstiges:

Zu Drittgeheimnissen und Gerüchten hier der Link und hier das Dokument

Das Veröffentlichen von Kinderfotos ohne die Zustimmung des anderen Elternteils. Hier ein paar Gedanken dazu. Es gibt aber auch andere Sichtweisen.

 

Gesetze:

Schnellzugriff https://dsgvo-gesetz.de/

 

 

 

 

 

Nützliche Links

Wenn alles nichts mehr hilft, besteht die Möglichkeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten, wenn gegen das Primär- oder Sekundärrecht der EU verstoßen wird. Ein solcher Fall liegt grundsätzlich immer vor, weil  alle deutschen Rechte im EU-Recht verankert sind.

Hier noch ein Link zu einem online Beschwerdeformular zum Europarat:
https://ec.europa.eu/assets/sg/report-a-breach/complaints_en/